Zur Einreise und für den Antrag der permanenten Aufenthaltsgenehmigung
benötigen Sie Ihren Reisepass
der noch mindestens drei Monate lang gültig sein muss. Er braucht weder
beglaubigt noch in irgendeiner Form legalisiert werden. Hingegen benötigen
Sie zur Beantragung eines paraguayische Führerscheins
keine Fahrerlaubnis und keinen internationalen Führerschein aus Ihrem
Heimatland.
Aber eine amtliche Geburtsurkunde muss
vorgelegt werden. Es ist von Vorteil, wenn die Geburtsurkunde nicht älter
als ein Jahr ist. Die Unterschrift des Standesbeamten muss überbeglaubigt
werden (z.B. vom zuständigen Regierungspräsidium bzw. Landgericht
etc. Fragen Sie bei Ihrer Behörde nach, welches Amt für eine solche Beglaubigung
zuständig ist). Erst mit dieser Beglaubigung kann dann die paraguayische
Botschaft in Berlin Ihre Dokumente legalisieren! Wichtiger Hinweis:
Auszüge aus dem Familienstammbuch werden nicht akzeptiert!
Ferner benötigen Sie aus Ihrem Heimatland ein polizeiliches
Führungszeugnis "zur Vorlage im Ausland",
welches bei seiner Abgabe in Paraguay nicht älter als drei Monate sein
darf. Auch hier ist eine Überbeglaubigung (Gemeinde und Botschaft Berlin)
notwendig. Führungszeugnisse für Kinder sind nur dann nötig,
wenn diese älter als 14 Jahre alt sind. Hier erhalten in Deutschland
lebende Personen ihr "Führungszeugnis zur Vorlage im Ausland":
Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99 – 103, 53115 Bonn.
Geburtsurkunde und Führungszeugnis müssen 'legalisiert' werden.
Dabei handelt es sich um eine Beglaubigung der Paraguayischen Botschaft in
Berlin, Bern bzw. Wien. Rechnen Sie dort nach Zusendung der Dokumente und
Vorauskasse-Zahlung mit einer Wartezeit von 4 Wochen. Sollte Ihnen das alles
zu umständlich und zu zeitaufwendig sein, können wir das für
Sie gegen Aufpreis in Paraguay erledigen.
Bei der Anmeldung in Paraguay muss man den Familienstand angeben (für
Singles: soltero= ledig). Verheiratete, Witwer und geschiedene Einwanderer
sollten die entsprechenden Heirats- bzw. Scheidungsurkunden
ebenfalls einreichen und diese vorher beim Amtsgericht oder Landgericht beglaubigen
lassen. Das ist besonders dann wichtig, wenn man in Paraguay notariell erworbenes
Besitztum (Haus, Grundbesitz Achtung: auch Fahrzeuge!) wieder veräußern
möchte.
In Paraguay kann ein Ehepartner zwar ein Grundstück alleine erwerben,
bei einem späteren Verkauf jedoch, muss der Ehepartner sein Einverständnis
durch Unterschrift beim Notar bekunden. Geschiede benötigen daher unbedingt
die legalisierten Scheidungspapiere, damit es beim Verkauf eines Autos oder
einer Immobilie nicht zu unliebsamen Verzögerungen kommt. Auch Gütertrennungsvereinbarungen
vereinfachen in Paraguay den Verkauf von Objekten mit notariellem Titel.
Bei schulpflichtigen Kindern wird das letzte Schulzeugnis (beglaubigt vom
Kultusministerium) zur Einschulung in Paraguay benötigt. Ferner brauchen
alleinreisende Elternteile eine Reisegenehmigung für minderjährige
Kinder bzw. ein eingetragenes Aufenthaltsbestimmungsrecht (notariell beglaubigt
und vom Landgericht bestätigt).
Notwendige Schritte und Dokumente in Paraguay:
Unsere Einwanderungshelfer haben es sich auf ihre Fahnen geschrieben, die
Zuwanderer von jeglichem Behördenfrust und Stress fernzuhalten. Während
die Antragsteller gemütliche Tage am Pool ihrer Unterkunft verbringen
oder durch das Land reisen, sind unsere Teams für sie vollbeschäftigt.
Gesundheitsministerium, Interpol-Zertifikate
u.a., Polizei, Migration, Stempel und Marken sammeln,
alle mitgebrachten Dokumente übersetzen lassen und... und... und...
das sind tagesfüllende Arbeitsprozesse, an denen unsere Kunden jedoch
nur an zwei kurzen Vormittagen teilnehmen müssen, z.B. wenn sie in der
Einwanderungsbehörde fotografiert werden oder wenn ihre Anwesenheit bei
der Eröffnung eines Bankkontos erforderlich wird. Dementsprechend genügt
schon ein Mindestaufenthalt von zwei oder drei Tagen im Land, um alle notwendigen
Schritte mit uns zu unternehmen, bei denen Sie präsent sein müssen.
Das Geld für den erforderlichen Kapitalnachweis
sollte bei der Einzahlung möglichst in bar (Euro, Dollar, Guaranies oder
Franken) zur Verfügung stehen. Ihre Geldscheine dürfen weder beschädigt
noch beschrieben sein. An paraguayischen Bancomaten kann man pro Tag und Karte
nur 2x 1,5 Millionen Guaranies ziehen (3 Millionen = ca. 480.- Euro), wofür
eine Gebühr von 2x 25.000.- Gs. (also je 4.- Euro) berechnet wird.
Hinweis: Da derzeit (2018) ca. 60 Cooperativen in Paraguay mit Insolvenzuntersuchungen
behaftet sind und Schätzungen nach nur etwa sieben davon rettungswürdig
sein sollen (Quelle ABC-Color), wird die Summe des benötigten Kapitalnachweises
für Sie nun bei der paraguayischen Nationalbank hinterlegt (das ist ein
nicht bewegungsfähiges, aber einlagegesichertes Konto
ohne Verzinsung). Sofort nach Fertigstellung Ihrer Dokumente können Sie
dann wieder frei über das hinterlegte Geld verfügen und es fallen
keine Jahres- bzw. Mitgliedsgebühren o.ä. wie bei den Genossenschaftsbanken
(Cooperativas) an.
Übersetzungen: Sie müssen
Ihre Dokumente nicht (für viel Geld) im Heimatland übersetzen
lassen. Wir übernehmen das für Sie hier in Paraguay. Die Kosten
dafür sind bereits in unseren Tarifen enthalten. Dies gilt auch für
alle anderen Gebühren, Honorare usw. Unsere Tarife sind Endpreise (ab
950.- Euro/Person).
Bitte beachten Sie, dass als erstes die Aufenthaltsgenehmigung vorliegen muss,
bevor Ihre Cedula bzw. ein
Führerschein beantragt werden
kann. Diese sind zwar in unserem Service-Paket enthalten, dauern jedoch entsprechend
länger.
Daueraufenthaltsgenehmigung + Cedula
+ Bankkonto:
Preise:
*Erwachsene bzw. Jugendliche ab
14 Jahren.
Für die Beantragung einer paraguayischen Daueraufenthaltsgenehmigung
ist bei uns Ihre Anwesenheit in der Regel nur an zwei halben Tagen notwendig.
Auch schwungvolle Lösungen für sehr schnelle Bearbeitungungen in
den Behörden sind möglich. Bitte fragen Sie nach dem aktuellen Stand
der normalen Wartezeiten bzw. nach den beschleunigten Verfahren.
Wenn Sie Ihrer Anfrage gut lesbare Passkopien beifügen, vereinfacht das
etwas unsere Vorbereitungen.